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BVerfG zu verdeckter Observation 👮‍♀️ NRW muss sein Polizeigesetz nachbessern 🕵️‍♂️ „Das Polizeigesetz NRW erlaubt großangelegte, verdeckte Observationen. Das geht in Ordnung, aber nur, wenn es klare Voraussetzungen dafür gibt, hat das BVerfG entschieden. Sein Gesetz muss das Bundesland nun bis Ende 2025 nachbessern. Die im Polizeigesetz NRW (PolG NRW) vorgesehene längerfristige Observation unter Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen ist mit der informationellen Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) unvereinbar und verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden (Beschl. v. 14.11.2024, Az. 1 BvL 3/22). Konkret geht es um § 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und § 17 Abs. 1 S. 1 Var. 1, 2 Nr. 2 PolG NRW. Hiernach ist die Polizei zu längerfristigen Observation bei gleichzeitig verdecktem Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und -aufzeichnungen ermächtigt.“ Quelle und ganzer Artikel: 👉 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1bvl322-bverfg-polizei-nrw-observation-dritte-verfassungswidrig 👈 "Die Mitglieder setzen sich für die Wertekultur der staatsbürgerlichen Rechte einer freiheitlich, demokratischen Gesellschaft & deren Grundrechte ein." @polifa_channel
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