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KONSTRUKT DEUTSCHLAND - STAAT OHNE STAATSHAFTUNG
Es gibt im Internet immer wieder erstaunliches zu finden und das tolle. Das Internet vergisst nie.
Hier ein Artikel der FAZ vom 17.11.2011.
"Denn abgesehen von der fehlenden Transparenz des geltenden Staatshaftungsrechts ist es nicht nachvollziehbar, warum etwa die Haftungsprivilegien des § 839 BGB, die seinerzeit durch die Inanspruchnahme des Privatvermögens der Beamten gut begründet werden konnten, nach der Überleitung der Haftung auf den Staat (seit 1919 durch Art. 131 der Weimarer Reichsverfassung) weiter bestehen sollen."
Ich habe den ganzen Artikel gesichert und wer will kann ihn hier komplett lesen:
https://docdro.id/jTDjzZX
Mecit
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