Im Juli untersagte das LG Frankfurt am Main dem Reichelt-Portal NiUS, eine Transfrau als Mann zu bezeichnen. Nun hob das Gericht seine einstweilige Verfügung wieder auf. Grund war aber kein Sinneswandel, sondern ein anwaltlicher Fehler.
Der Fall nahm seinen Ausgangspunkt im März: Einer transidenten Frau, die ihren Geschlechtseintrag schon vor Jahren auf "weiblich" hatte ändern lassen, wurde die Mitgliedschaft in einem Erlanger Frauenfitnessstudio verweigert.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes schaltete sich im Mai ein und regte eine Entschädigungszahlung der Studiobetreiberin von 1.000 Euro an.
Unkenntnis/ Verfahrensfehler der Anwälte der AntiDiskriminierungs-
stelle setzt viele Steuergelder in den Sand.
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