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Vorgestern, am 11. März 2024, hat der Bremische Staatsgerichtshof das Volksbegehren zur Rettung der Platanen am Neustädter Deich für unzulässig erklärt. Damit gab das Gericht dem Bremer Senat recht, der dieses Begehren im Dezember abgelehnt hatte. Dies ist nicht nur eine Enttäuschung für die vielen Bürger, die sich für den Erhalt der schönen alten Bäume stark gemacht haben, es ist auch ein Tiefpunkt für die Demokratie in Bremen. Juristisch ist die Entscheidung des Gerichts nicht zu beanstanden: Der Gesetzentwurf, den die Bürgerinitiative „Rettet die Platanen“ vorgelegt hat, verstößt offenkundig gegen Bundesrecht, darum gab es hier keinen Ermessensspielraum. Die Frage ist nur, warum die Sache überhaupt vor Gericht landen musste. https://diebasis-hb.de/2024/03/das-aus-fuer-die-platanen-am-deich/
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