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Im Herbst 2023 hatte ich eine Vorladung von der Polizei Lausanne erhalten. Grund: "Rassistische Diskriminierung und Aufruf zu Hass" Beim Gespräch mit der Polizei wurden mir eine Dutzend Screenshots von Tweets gezeigt, die die Aktion ausgelöst hatten. (siehe ein paar Beispiele) Der Fall wurde später an die Stawa ZH übergeben, wo mutmasslich das Verbrechen begangen wurde. Jetzt habe ich vom Assistenz-Staatsanwalt Müller einen saftigen Strafbefehl erhalten: - Geldstrafe von CHF 4'800.- (bedingt) - Busse von CHF 900.- - Natürlich eine Gebühr von CHF 800.- Da die Angelegenheit mich zusätzlich zu den anderen Themen besonders beschäftigen wird, habe ich dafür einen separaten Kanal eingerichtet: ➡️ https://t.center/Art261bis_DGNRES Dort werde ich die Details und das weitere Vorgehen veröffentlichen. Eure Unterstützung wird mir helfen, gegen diese Ideologie-betriebene Pseudo-Justiz zu kämpfen! 🙏 🔵 https://t.center/barbouillech 🔵 x.com/barbouillech ☕️ buymeacoffee.com/barbouillech
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