Interessant, was sich in österreichischen Gerichtsakten für Dokumente finden. Da wäre zum Beispiel dieses hier, dass wir uns aufgrund der gültigen Rechtslage in Deutschland nach der geltenden Vorschrift des § 130 III StGB, ausdrücklich nicht zu eigen machen, aber aus dem wir gleichsam im Originalwortlaut zitieren. Am 27. Oktober 1987 bestätigt ein Major Müller an Eides statt in einer Gerichtsverhandlung in Wien einen von ihm verfassten Bericht vom 1. Oktober 1948, den er in seiner Eigenschaft als Offizier des Militärpolizeilichen Dienstes verfasst hat. Darin heißt es: „Die alliierten Untersuchungskommissionen haben bisher festgestellt, dass in folgenden Konzentrationslagern keine Menschen durch Giftgas getötet wurden: Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenburg, Gross Rosen, Mauthausen und Nebenlager, Natzweiler, Neuengamme, Niederhagen (Wewelsburg), Ravensbrück, Sachsenhausen, Stutthof, Theresienstadt. In diesen Fällen konnte nachgewiesen werden, dass Geständnisse durch Folter erpresst wurden und Zeugenaussagen falsch waren.“ via
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