13. Verhandlungstag im Ballweg-Prozess: Tee oder Kaffee – Steuerliche Absurditäten
Heute offenbarte sich erneut das Ausmaß an Willkür im Verfahren gegen Michael Ballweg. Ein Steuerfahnder, dessen Bewertungen in die Anklage einflossen, entschied nach persönlichem Ermessen:
☕️ Kaffee – absetzbar.
🍵 Tee – privat.
🔌 Ein Notstromaggregat? „Nur privat, nicht für IT-Firmen oder für QUERDENKEN nötig.“
Diese fragwürdigen Urteile blieben ungeprüft, flossen aber in Berichte & Anklage ein.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig: „Eine Kette von Fehlleistungen und subjektiven Einschätzungen.“
📅 Nächster Verhandlungstag: Donnerstag, 19. Dezember 2024
📍 Ort: Landgericht Stuttgart – Sachgruppenleiter der Steuerfahndung
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