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Referendumsfrist 11. März 2025 (Graubünden): Ohne ein erfolgreiches Referendum wird ein Kind in Graubünden künftig bereits ab dem fünften Lebensjahr schulpflichtig. Jede Ausweitung der Schulpflicht bedeutet einen weiteren Eingriff in die familiären Grundrechte und eine Einschränkung der persönlichen Freiheit. Bisher war es bereits möglich, dass Gemeinden fremdsprachige Kinder per Verordnung Kindergarten verpflichten konnten. Bei einer Kindergartenquote von 98 % gab es kaum Probleme mit der Integration in Graubünden. Eltern hatten bisher die Freiheit, ihre Kinder an Tagen mit problematischen Themen, wie Sexualkunde oder „Sexköfferchen“, zu Hause zu lassen. Doch diese Möglichkeit entfällt mit der Einführung der Kindergartenpflicht. Der Staat erweitert seine Eingriffsrechte in die Familie weiter – Massnahmen, die zunehmend an Leibeigenschaft erinnern. Ein Vergleich mit der Definition von Leibeigenschaft ist hier durchaus angebracht. Was früher undenkbar war, wird Realität: Mit Graubünden wird dann jeder Kanton in der Schweiz eine Kindergartenpflicht haben. Was kommt als Nächstes? Eine Pflicht für die Kinderkrippe? Oder staatliche Betreuung ab Geburt? Der Weg hin zu „Staatskindern“ scheint vorgezeichnet.
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