Dem Eigentümer hat die sogenannte Polizei das Motorrad-Kennzeichen und die Fahrerlaubnis vor geraumer Zeit weggenommen, weil er die Versicherung nicht bezahlen konnte und zu schnell unterwegs war. Er wurde letzte Woche von der Polizei mit der selbst gemachten Nr. mit dem Text wie folgt: Traveler UCC § 9-109 (1) & UCC § 1-308 und an den Ecken jeweils EXEMPT aufgehalten.Nach einer Stunde konnten die 4 Bediensteten einen Staatsanwalt erreichen und er gab Ihnen die Order, diesen Menschen nicht an der Weiterfahrt zu hindern. Die Bediensteten entschuldigten sich und er durfte weiter fahren. Die Angelegenheit war erledigt. Die beiden UCC § 9-109 (1) & UCC § 1-308 Codes bestätigen, dass er automatisch versichert ist und dass er sich in einem Rechtskreis, der über dem ungültigen GG steht, befindet.