🔺Aus meiner aktuellen Praxis🔺
"GEFÄLLIGKEITSATTESTE" (Teil 1/4):
Ein Arzt mit exzellenten praktischen und akademischen Leistungsnachweisen soll angeblich in drei Fällen Ende 2021 jeweils ein „Gefälligkeits-Attest“ ausgestellt haben. Also insgesamt 3 ärztliche Atteste, angeblich ohne jeden medizinisch vertretbaren Grund.
In seinen Attesten stehen Sätze wie: „Es ist aus medizinischen Gründen vertretbar, sich nicht gegen COVID-19 impfen, sowie nicht auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.“ oder „Aus medizinischen Gründen rate ich Ihnen grundsätzlich davon ab, einen der derzeit erhältlichen COVID-19-Impfstoffe zu nehmen, und niemand kann Sie verpflichten, einen solchen Impfstoff gegen ärztlichen Rat zu nehmen.“
Aus solchen Sätzen gegen einen praktizierenden Arzt Zulassungs- oder gar strafrechtlich relevante Beanstandungen herauslesen zu wollen, würde keinem halbwegs klar denkenden Menschen heute noch in den Sinn kommen: Zuviel eindeutige Evidenz hat sich in den letzten Jahren aufgetürmt zur fehlenden Wirksamkeit und fehlenden Sicherheit der mRNA-„Impfstoffe“ und zur irreführenden Aussagekraft der PCR-Tests.
Anderer Meinung das Gesundheitsamt: Sätze wie die oben Zitierten interpretieren die zuständigen Beamten einer kantonalen Gesundheitsbehörde der Schweiz heute (Stand 9. Dezember 2024) als klare Beweise für eine angeblich „kriminelle Energie“ des Arztes, meines Mandanten.
Die Gesundheitsbehörde als Staatsanwaltschaft? KAFKA lässt grüssen.
Es half meinem Mandanten bisher nichts, dass er die medizinischen Gründe für die Ausstellung seiner 3 Atteste (gut dokumentierte physische Untersuchungen an den Patienten; wissenschaftliche Publikationen zu den Covid-Impfstoffen etc.) den Gesundheitsbehörde seit Juli 2023 lückenlos vorlegen konnte. Seine Ausführungen wurden von den medizinisch unkundigen Beamten schlichtweg weg-ignoriert.
Das Verdikt der Gesundheitsbeamten: So habe der Arzt letztlich „den Bestrebungen [des Staates] zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor einer weiteren Ausbreitung der Pandemie aktiv zuwidergehandelt.“
Ausschlaggebend für diesen haarsträubenden Vorwurf war (gemäss Gesundheitsbehörde), dass er die Patienten-Akten nur bis zum Datum der Ausstellung der Atteste vollständig eingereicht hatte, aber für die Jahre danach vorerst nur geschwärzt (denn die Gründe der Gesundheitsbehörde, auf der Herausgabe der Patientenakten zu bestehen und somit die Persönlichkeitsrechte der Patienten zu verletzen, waren für die Zeit nach Ausstellung der Atteste schlicht nicht klar.)
Jedenfalls habe der Arzt durch seine „fehlende Kooperationsbereitschaft“ seine Vertrauenswürdigkeit für immer eingebüsst.
Aber auch dieser letzte äussert fragwürdige Beanstandungspunkt wurde vom Arzt im Rekursverfahren zwischenzeitlich behoben.
[Fortsetzung folgt]