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Das klingt verrückt? Das ist leider seit gestern( Reminder) höchstrichterliche Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Februar 2023 (Aktenzeichen 3 StR 501/22 ), veröffentlicht am 6. März 2023, entschieden, dass ein niedersächsischer "Reichsbürger", der an das Nicht-Bestehen der BRD und die Existenz von SHAEF geglaubt haben soll, an einer "Wahnerkrankung" leidet und in "schuldunfähigem Zustand" handeln würde - weil aber durch seine Ansichten von ihm eine große Gefahr ausgehen würde, sei die dauerhafte Unterbringung in einer Psychatrie gerechtfertigt. Der Beschluss des Bundesgerichtshofes ist hier zu finden: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023043.html
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