Zitat:
„Alle in der SPD wissen, dass Olaf Scholz ein Arschloch ist.“
Ich habe die grüne Bundestagsabgeordnete Paula Piechotta bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Beleidigung von Bundeskanzler Scholz angezeigt.
Piechotta hat sich die obige Aussage zu eigen gemacht, wonach jeder in der SPD wisse, dass Scholz ein „Arschloch“ sei.
Die Staatsanwaltschaft muss hier ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejahen, weil der Bundeskanzler reichweitenstark von einer Abgeordneten beleidigt wurde. Scholz wird der Strafverfolgung höchstwahrscheinlich widersprechen, § 194 Abs. 1 Satz 4 StGB, um eine Verurteilung seiner Koalitionskollegin zu verhindern.
Scholz wird dann künftig ein großes Glaubwürdigkeitsproblem haben, wenn er in anderen Fällen einer Strafverfolgung nicht widerspricht.
Meiner Kanzlei sind mehrere Fälle bekannt, in denen Scholz von Oppositionellen beleidigt wurde, selbst auf Nachfrage der Polizei/Staatsanwaltschaft zwar keinen Strafantrag gestellt hat, aber einer Strafverfolgung auch nicht widersprochen hat. Dies hatte zur Folge, dass unsere Mandanten von den politisch abhängigen Staatsanwaltschaften (§ 146 GVG) strafrechtlich verfolgt werden konnten.
Wäre Scholz konsequent, was er nicht sein wird, müsste er jetzt auch bei seiner grünen Koalitionskollegin eine Strafverfolgung ermöglichen, indem er der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft nicht widerspricht.
Ob die Benutzung des Begriffs „Arschloch“ - gemeint ist die Beleidigung - für Frau Piechotta außerhalb eines „fairen Wahlkampfs“ in Ordnung ist, die Frage sollte sie wohl noch beantworten.
„Hassrede“ ist offenbar kein Thema, wenn die Beleidigung von den vermeintlich „Guten“ ausgeht. Scholz kann jetzt zeigen, ob er auch Strafverfahren gegen Bundestagsabgeordnete der Grünen ermöglicht oder diese verhindert.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
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Markus Haintz auf X)