Richter und Staatsanwalt genervt von § 188 StGB
Inzwischen gibt es sogar Richter und Staatsanwälte, die genervt sind von der sog. „Majestätsbeleidigung“, die in § 188 StGB normiert ist.
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier, weiterlesen auf HAINTZmedia