Gründe für eine mündliche Verhandlung (persönliche Anhörung) von EMF-erkrankten Personen gebe es nicht, beginnende Krebserkrankung sei nicht gesundheitsschädigend, das Leid erkrankter Personen genüge nicht, den Bau von weiteren Mobilfunk-Sendeanlagen zu verbieten und eine Überwachung der Sendeparameter von Mobilfunksendern in Echtzeit sei nicht erforderlich. All dieser Unfug steht im Bundesgerichtsurteil 1C_459/2023 vom 12.August 2024Media
Gleich am Anfang stellten die Beschwerdeführenden den Antrag, vor dem Bundesgericht persönlich erscheinen zu dürfen, um in Ergänzung zu ihren schriftlichen Schilderungen noch über persönliche Erfahrungen berichten zu können.
Das Bundesgericht meinte dazu lakonisch Zitat: Die Durchführung einer solchen Verhandlung ist grundsätzlich dem Ermessen des Abteilungspräsidiums anheim gestellt. Ein Anspruch darauf kann sich ausnahmsweise aus Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK ergeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Bundesgericht als einzige Instanz entscheidet und Rechte im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK betroffen sind (Urteil 1C_315/2018 vom 10. April 2019 E. 3 mit Hinweisen). Vorliegend ist kein derartiger Ausnahmefall gegeben. Hinzu kommt, dass die Sache ohne Weiteres im schriftlichen Verfahren beurteilt werden kann. Eine Parteiverhandlung ist deshalb nicht durchzuführen. Ende Zitat
Kommentar: Das Bundesgericht versteckt sich hinter einem für juristische Laien völlig unverständlichen Juristengeschwurbel, welches bei Beschwerden die ohne anwaltliche Vertretung eingereicht wurden, zum Vorneherein unzulässig ist und macht eindeutig klar, der Abteilungspräsident dürfte schon, wenn er wollte aber er will nicht. Punkt. Er und seine Kumpane wollen unter keinen Umständen etwas von den Leiden der Betroffenen anhören müssen, die teils um duzende von Lebensjahren betrogen worden sind und diesen dabei etwa noch in die Augen schauen zu müssen, das wollen sie dann schon ganz und gar nicht.
Und wieder ziziert das Bundesgericht den falschen BERENIS-NewsletterVon den schätzungsweisen 20 in den letzten 24Monaten am Bundesgericht verhandelten Beschwerden gegen Baubewilligungen für Mobilfunk-Sendeanlagen gab es wohl keine einzige, die sich nicht auch auf den alarmierenden BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021 berief. Und es gab daraufhin wohl auch kein einziges Bundesgerichtsurteil, in welchem das hohe Gericht zwecks Abschmetterung nicht aus dem falschen BERENIS-Newsletter zitierte. So auch diesmal wieder.
Zitat: Das Bundesgericht hat sich bereits eingehend mit den von den Beschwerdeführenden aufgeworfenen Fragen und angerufenen Studien auseinandergesetzt, dies auch im Zusammenhang mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G. Dabei kam es unter Berücksichtigung des in der Newsletter-Sonderausgabe der BERENIS vom Januar 2021 besprochenen Berichts zum Ergebnis, es müsse angesichts der unzureichenden Datenlage und der methodischen Schwächen eines Teils der bisher durchgeführten Studien durch weitere Untersuchungen geklärt werden, ob durch Mobilfunkanlagen erzeugte elektromagnetische Felder Veränderungen des oxidativen Gleichgewichts von Zellen mit gesundheitlichen Auswirkungen für Menschen bewirken könnten (Urteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 5.5.1). Ende Zitat
Dieses haarsträubende Zitat, dass sich erst noch erweisen müsse, ob der oxidative Zellstress, also eine beginnende Krebserkrankung, gesundheitsschädigend sei, stammt schon aus einem BERENIS-Newsletter, aber aus demjenigen, vom Juli 2020 welcher bereits 6 Monate später von der BERENIS-Arbeitsgruppe selbst mit folgendem Wortlaut ganz massiv korrigiert werden musste:
Zitat aus dem richtigen BERENIS NEWSLETTER von Janur 2021: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat,
Der genaue Sachverhalt…