Das "Königlich bayrische Amtsgericht" in #Aschaffenburg reduziert das Bußgeld einer Kundgebungsteilnehmerin und #KLARTEXT#RHEINMAIN Unterstützerin erheblich.
Ihr wurde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahren vorgeworfen, sie hätte "Druckerzeugnisse ohne ordentliches Impressum" verbreitet.
Geholfen haben Artikel 3, Artikel 5 und Artikel 8 unseres Grundgesetzes 🙏
Es war mir ein Fest endlich mal so rrrichtig in meiner Heimatstadt Aschaffenburg auftreten zu dürfen 🙌🏼🙌🏼🙌🏼 Danke an jeden Supporter des Movements, der vor Ort war 🙏🏼🙏🏼🙏🏼 Wir werden uns unsere vermeintliche Freiheit von einst zurückholen und noch viel mehr 😉💪🏼❤️🕊️