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Die deutsche Textversion des Kinderliedes „Hey, Pippi Langstrumpf“ verletzt das Urheberrecht an der literarischen Figur․ Das entschied das Hamburger Landgericht und gab damit den Erben Astrid Lindgrens Recht․
Unabhängig vom schöpferischen Eigengehalt: Das Pippi-Langstrumpf-Lied könnte gegen das Urheberrecht verstoßen. Die Erbengemeinschaft Astrid Lindgren AB hatte Ende 2017 geklagt. Ein Urteil steht noch aus.