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Der Bau der Festen Fehmarnbeltquerung ruhte wegen zweier Klagen․ Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Trotz gefährdeter Riffe darf eines der größten Infrastrukturprojekte der EU fortgesetzt werden․ Umweltschützer sind enttäuscht․
Der Tunnel durch den Fehmarnbelt kann kommen, das entschied das Bundesverwaltungsgericht․ Der deutsch-dänische Staatsvertrag zu der Querung sei völkerrechtlich bindend, begründete das Gericht das Urteil․
Vom heutigen Dienstag an wird der Konflikt um den umstrittenen Ostseetunnel vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgetragen․ Zum Auftakt erhebt die dänische Projektgesellschaft Vorwürfe gegen die Tunnelgegner․