Es stellt sich heraus, dass sich die Weltgesundheitsorganisation in ihrem Gründungsdokument (1946) selbst von der Strafverfolgung ausgenommen hat.
Warum sollte die
WHO sich selbst von der Strafverfolgung befreien?
Die Antwort liegt auf der Hand: "Der Grund, warum sie das in ihre Gründungsurkunde geschrieben haben, ist, dass sie wussten, dass sie bereits das Gesetz gebrochen haben."
Sehen Sie, wie Dr. David Martin das erklärt.
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