Verhalten bei Ordnungswidrigkeiten - Fragen und Antworten!
In den letzten Wochen wurden zahlreiche sächsische Bürger mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen belästigt. Was auf den ersten Blick ärgerlich klingt, kann sich für die Regierung sogar zum Eigentor entwickeln, wenn genug Bürger die Bescheide nicht akzeptieren und Einspruch einlegen. Gegen Bescheide, die z.B. den 13. Dezember (Köppings fehlende Verordnung) zum Gegenstand haben, wird hundertprozentig gewonnen, auch in anderen Fällen ist die Chance sehr hoch - die Polizei behauptet zwar regelmäßig, Bürger würden an unangekündigten Aufzügen teilnehmen, tatsächlich müssen das aber Gerichte feststellen und die haben in der Vergangenheit durchaus höhere Kriterien an den Tag gelegt, was überhaupt ein Aufzug ist und was ein selbstständiger Spaziergang.
So läuft ein OWi-Verfahren:
- In den nächsten Wochen erhaltet Ihr ein Anhörungsschreiben des jeweiligen Landratsamtes, wo euch der Vorwurf eröffnet wird. Ihr könnt das Schreiben ignorieren. Wer einen Anwalt hinzuziehen möchte, kann das Schreiben natürlich auch bereits weitergeben.
- Einige Zeit später folgt ein Bußgeldbescheid, der in der Regel 278,50 Euro beträgt. Gegen diesen Bescheid müsst Ihr innerhalb von 2 Wochen (Eingang bei der Behörde zählt) Einspruch einlegen. Dafür reicht der berühmte "Einzeiler". Sendet den Einspruch per Einschreiben oder Fax, um einen Nachweis zu haben. Der Einspruch hat natürlich aufschiebende Wirkung,
ein Mustereinspruch ist hier zu finden:
https://freie-sachsen.info/2021/owi-muster-widerspruch/
- Das Landratsamt teilt euch wieder einige Wochen später mit, dass euer Einspruch geprüft wurde, aber der Bescheid aufrecht erhalten bleibt. Der Fall geht dann zur Staatsanwaltschaft und irgendwann später vor Gericht.
- Die Gerichte sind durch die Masse an Verfahren völlig überlastet, manche Gerichte scheinen die Verfahren auszusitzen. Ein Teil der Verfahren wird bereits ohne Verhandlung eingestellt, wenn die Gerichte erkennen, dass die Bescheide offensichtlich falsch erlassen wurden.
- Manchmal fragt das Gericht, ob auf eine mündliche Hauptverhandlung verzichtet wird. Solltet Ihr einen solchen Brief erhalten, teilt unbedingt mit, dass nicht (!) auf eine Hauptverhandlung verzichtet wird.
- Irgendwann (in Monaten oder Jahren) geht der Fall vor Gericht. Ihr könnt einen Anwalt hinzuziehen, aber müsst es nicht, das muss jeder selber wissen. Vor Gericht muss euch bewiesen werden, dass es sich tatsächlich um eine Versammlung gehandelt hat und / oder ihr keine Abstände eingehalten habt. Und, dass ihr Teilnehmer wart (ihr könnt z.B. auch zufälliger Passant oder Medienbeobachter gewesen sein). Nicht ihr müsst eure Unschuld beweisen, sondern die Gegenseite eure Schuld. Und das gestaltet sich mehr als schwierig. An manchen Amtsgerichten werden fast 100 Prozent der Bußgeldbescheide aufgehoben.
- Solltet Ihr dennoch irgendwann verurteilt werden, besteht auch noch die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde, um die Entscheidung durch das OLG prüfen zu lassen.
Wir empfehlen an dieser Stelle auch die kostenlose Rechtshilfebroschüre der FREIEN SACHSEN, welche die Tipps zusammenfasst:
https://sachsenversand.shop/product_info.php?info=p110_broschuere--recht-gegen-corona-unrecht---50-stueck-.html
Ihr seht: Es ist auch im OWi-Verfahren wichtig, sich nichts gefallen zu lassen! Je mehr Leute Einspruch gegen Bescheide einlegen, desto wirkungsloser wird dieser Einschüchterungsversuch!
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