Jetzt Widerspruch gegen die elektronische Patienten-Akte einlegen!!!Der Tag der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 1.3.2025 naht und die Sorge um den Datenschutz der Patienten wird immer größer.
Karl Lauterbachs Lieblingsprojekt, um die befreundete Pharmaindustrie mit Daten zu versorgen, hat so offensichtliche Schwachstellen, dass Juristen zum Widerspruch gegen die ePA raten.
Allein schon die Tatsache, dass man bei der vom Gesundheitsminister gewählten “Opt-Out“-Lösung widersprechen muss und das Schweigen als Zustimmung gilt, macht das ganze Verfahren nicht vertrauenswürdiger.
Zu den ohnehin vorhandenen Problemen bezüglich Datenschutz, Server-Sicherheit und Haftung bei Missbrauch kommt noch ein weiterer nicht unwichtiger Aspekt hinzu. So ist es laut Experten so, dass erst ab dem 1.1.2030 die Zugriffe und die versuchten Zugriffe auf personenbezogene Daten der versicherten Personen beziehbar protokolliert werden.
Die Patienten können also mindestens fünf Jahre nicht nachvollziehen, wer auf ihre sensiblen Daten zugegriffen hat. Wer also psychische Probleme, eine Schwangerschaft abgebrochen oder ähnliche Befunde hat, die man nicht mit jeden teilen möchte, kann sich nicht sicher sein, wer in Zukunft Kenntnis davon erlangt. Man geht also künftig mit der ePA wie ein offenes Buch zu seinen Ärzten, ist aber auch ein gläserner Patient für alle, die sich Zugriff zu den Daten verschaffen.
Nicht nur die Pharmaindustrie wird sich ab kommenden Jahr über frische Daten freuen, auch Hacker werden sicher leichtes Spiel haben, um an gut verkäufliche Daten zu gelangen. Wie sicher bzw. eben nicht sicher die Digitalisierung in Deutschland ist, kann man nicht nur beim Online-Banking oder dem digitalen Personalausweis sehen, dazu reicht schon der ein oder andere Ausfall beim E-Rezept.
Hätte man die ePA im Sinne des Patienten gestaltet, wäre zwingend gewährleistet gewesen, dass jeder den Zugriff auf seine Daten steuern kann und die Daten in der Hand der Patienten verbleiben. Daher sollte sich jeder gut überlegen, ob er Widerspruch einlegt oder sich auf diesen Feldversuch einlässt.
Widerspruch gegen die elektronische Patienten-Akte (ePA)
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