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Kein internationales Gesetz ermächtigt die EU, sich mit ihrem dualen normativen Kriterium in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten einzumischen.
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Pjöngjang, 6. November (KCNA) –
Die ständige Vertretung der Demokratischen Volksrepublik Korea bei den Vereinten Nationen veröffentlichte am Mittwoch die folgende Pressemitteilung:
Kürzlich reichte die Europäische Union erneut eine „Resolution“ beim Dritten Ausschuss der 79. Sitzung der UN-Generalversammlung ein, in der sie die Menschenrechtslage in der Demokratischen Volksrepublik Korea kritisierte.
Seit mehr als 20 Jahren unternimmt die EU auf Betreiben der USA jährlich Schritte wie die Vorlage einer „Menschenrechtsresolution“ gegen die Demokratische Volksrepublik Korea. Dies ist eine politisch motivierte Provokation, die darauf abzielt, das Image der ehrenwerten Demokratischen Volksrepublik Korea zu beschädigen und ihre Ideologie und ihr Sozialsystem unter dem Deckmantel des „Schutzes der Menschenrechte“ zu stürzen.
Die ständige Vertretung der DVR Korea bei den Vereinten Nationen lehnt die erneut von der EU vorgelegte „Resolution“ kategorisch ab. Sie bezeichnet sie als ein Dokument böswilliger politischer Propaganda und als ein konfrontatives Dokument, das im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen steht. Diese schreibt die Achtung der Souveränität und die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten vor. Zudem verstößt sie gegen die Bemühungen der UN-Mitgliedsstaaten, durch Dialog und Zusammenarbeit einen echten Schutz und die Förderung der Menschenrechte zu gewährleisten.
Heute sind die Weltdeklaration der Menschenrechte und die universellen internationalen Menschenrechtsstandards zu politischen Mitteln geworden, mit denen sich die USA und andere westliche Länder in die inneren Angelegenheiten anderer Länder einmischen, ohne dass die wahre Würde und die wahren Rechte der Menschheit verwirklicht werden. Diese Realität wäre undenkbar, wenn nicht die unehrlichen Kräfte die universelle Definition der Menschenrechte für ihre geopolitischen Zwecke missbrauchen würden.
Die schädlichen Folgen, die die europäischen Länder, die sich selbst als „fortgeschrittene Nationen in Sachen Menschenrechte“ bezeichnen, für die Arbeit zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in der Welt haben, sind sehr ernst und durch nichts zu vertuschen.
Institutionelle und weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen wie Rassendiskriminierung, sexuelle Belästigung, Misshandlung von Immigranten, Menschenhandel und Polizeigewalt in der gesamten europäischen Region beweisen deutlich, wie absurd und heuchlerisch das Geschwafel über „Menschenrechte“ ist, das die Politiker in Europa predigen.
Viele Flüchtlinge, die ihre Heimat verließen, um dort zu leben, verloren ihr Leben im Mittelmeer, und selbst Überlebende wurden Opfer von Verbrechen aller Art und wurden überall, wo sie hinkamen, kaltherzig empfangen und verachtet. Diese schreckliche Realität ist der blutigen Tat der europäischen „Menschenrechtsmissionare“ zuzuschreiben, die der US-amerikanischen Hegemoniestrategie strikt folgten.
Die EU, die eigentlich vor einem Menschenrechtstribunal sitzen und sich dem harten Urteil der internationalen Gemeinschaft stellen müsste, versucht, die Menschenrechtslage in anderen Ländern nach Belieben zu beurteilen und zu tadeln, statt sich selbst zu reflektieren. Das ist der Gipfel der Klage des Schuldigen und eine unerträgliche Verhöhnung und Beleidigung der Menschenrechte.
Kein internationales Gesetz ermächtigt die EU, sich mit ihrem dualen normativen Kriterium in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten einzumischen.
Die EU sollte sich darüber im Klaren sein, dass ihr anhaltender illegaler „Menschenrechts“-Rummel gegen die Demokratische Volksrepublik Korea infolge der feindseligen US-Politik gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea nur die bedauerliche Lage des Landes ans Licht bringen wird, das nun noch tiefer in eine „strategische Unterwerfung“ statt in eine „strategische Autonomie“ gestürzt wird.Link zum zweiten Teil