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Rechtsanwältin Beate Bahner
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Bundesdatenschutzbeauftragte fordert: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA) erleichtern
Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider akzeptiert die politische Vorgabe, dass Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Sie fordert aber leichtere Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten für die Versicherten. Das geht aus einem Schreiben vom 15.10. 2024 an die gesetzlichen Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hervor.
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https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Allgemein/2024/Rundschreiben-Widerspruchsrecht-ePA.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Sie verweist auf zwei nicht unwesentliche Probleme: 1. Verlinkung zum Informationsmaterial 2. Informationen zum Bestehen eines Widerspruchsrechts gegen die Einrichtung der ePA
https://ddrm.de/bundesdatenschutzbeauftragte-fordert-widerspruch-gegen-elektronische-patientenakte-epa-erleichtern/
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