Das ist der
#Impfpflicht-Änderungsantrag der Ü60-Befürworter, gegen den im
#Gesundheitsausschuss rechtliche Bedenken geäußert wurden, weswegen Sitzung unterbrochen wurde.
Der neue Antrag bedeutet neben der gestaffelten Beratungsnachweis- und Impfnachweispflicht:
- Ausweismitführungspflicht für alle
- Impfabopflicht (Paragraph 22a IfSG verbleibt in der gegenwärtigen Fassung), d.h. Änderungen über 3. Impfung hinaus ohne Parlament vom Bundesgesundheitsminister möglich.
Ein trojanisches Pferd. Lauterbach könnte das Impfpflicht-Alter und andere Inhalte beliebig und ohne jede Korrekturmöglichkeit von außen bestimmen.
https://www.welt.de/bin/impfpflicht2.pdf_bn-238025529.pdft.center/Rosenbusch