Information der Bundeswahlleiterin:
"
Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern Die Öffentlichkeit der Wahl ist ein wichtiges Wahlrechtsprinzip. Es dient dem Schutz der Wahlrechtsgrundsätze
und soll das Vertrauen in die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl stärken. Jede Person hat das Recht, ab dem
Zeitpunkt des Zusammentritts des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur Ermittlung und Feststellung
des Wahlergebnisses im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Eine Anmeldung oder
Registrierung als Wahlbeobachterin oder -beobachter ist nicht erforderlich. Das Recht ist auf die Beobachtung
beschränkt. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind nicht verpflichtet, mit beobachtenden Dritten in Kontakt oder
Diskussion zu treten. Fragen sollten nach Möglichkeit jedoch beantwortet werden, um eventuell bestehende
Missverständnisse in einem kurzen Gespräch aufklären zu können."
#Europawahl