Frage:
Wird das zweideutige Wahlplakat durch den Radiomordaufruf...eh...ich meine den Wahlwerbespot eindeutig und somit zu einem strafbaren Aufruf zu Straftaten?
🤔Wenn der Richter des markierten Urteils entscheidet, sicher nicht; grds. könnte allerdings eine neue Klage gegen das Plakat mit Verweis auf den Radiowahlwerbespot Erfolg haben.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-chemnitz-7l39521-wahlplakate-zulssigkeit-die-partei-satire-haengt-die-gruenenWir finanzieren diese linken Lumpen von "DIE PARTEI" über staatliche Parteienfinanzierung.
Früher stimmte diese sogenannte Partei, die sich als SatirePartei identifiziert, im EU-Parlament bei Abstimmungen demonstrativ immer abwechselnd mit ja oder nein; bzw. stimmte zu oder lehnte ab.
Ihre linke Identität wurde dennoch wahrnehmbar bei Anträgen, die irgendwie pro Asyl oder "Seenotrettung", also Schlepperei, waren; denn da durchbrach Sonneborn's linker Klan diese Reihenfolge, falls nötig; selbstverständlich in Form einer Zustimmung zum EUropäischen Volksaustausch.
Ob DIE PARTEI dieses Wechselabstimmen noch so macht, ist mir unbekannt.
Die Wähler der PARTEI sind i.d.R. mittlerweile politverdrossene ExWähler linker Mainstreamparteien, die - wie ihre gewählten Parteigänger - teilweise linksradikaler Abschaum sind und jeden Konservativen als Nazi stigmatisieren; so dass sie eigentlich Kandidaten für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung nach § 130 (1) oder (3) StGB sind, welcher aber bekanntermaßen nur angewendet wird, um die politische Rechte zu kriminalisieren.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.htmlWo bleibt eigentlich der öffentliche Aufschrei des Mainstreams wegen dieses pikanten Wahlwerbespots?
Wie agitierten der Mainstream, Verfassungs"schutz" und Bundesverfassungsgericht, wenn die AfD so wahlwerbespotten würde?
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