Gedanken eines Spaziergängers zum Presseartikel der BA (Juli 2022)
Eines vorab- Ich feiere diesen Artikel über uns Herzmenschen.
Er gibt eindrucksvoll wieder, was wir erreicht haben. In der „Sicherheitskonferenz“ werden sogar Zeitungsartikel über und vermisst.
Ja! Lorsch ist eine Versammlung und steht damit mit Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter dem Schutzbereich des Grundgesetzes. Man muss uns aushalten.
Wir melden die Versammlung bekanntlich nicht an, was aber aufgrund der wiederkehrenden Versammlung ohnehin eine „Belastung“ laut Literatur wäre. Auch haben wir bewusst keinen Veranstalter oder Versammlungsleiter, was lediglich die Eingriffsschwelle der Polizei unter bestimmten Voraussetzungen herabsetzten kann. Der Grund für das Fehlen eines Leiters und auch der Anmeldung liegt an den Erfahrungen, Verboten und Umgang der Behörden der letzten Jahre, aber auch an den zunehmenden Repressalien und „Verfolgung“ der Anmelder.
„Auch stehe es den Teilnehmern frei, wie sie ihre Meinung kundtun wollen“. BOOM! Der Direktionsleiterin ist dies offensichtlich sehr wohl bewusst.
Das Erzeugen von Lärm, was dem Erzielen von Aufmerksamkeit dient, wird in Lorsch hingegen per Auflage eingeschränkt. Das ist laut Rechtsprechung (VG München, AZ M 33 S 22,1614 vom 18.03.2022) vermutlich rechtwidrig.
Frage eines Freundes: „Handeln die Direktionsleiterin Ries, Einsatzleiter Gürtelschied und Förster und jeder beteiligte Polizist bei Durchsetzung, Bekanntgabe und Mitwirkung von bestätigt rechtswidrigen Auflagen wissentlich und vorsätzlich rechtswidrig?“
Derzeit stellt sich diese Frage aber nicht mehr, wie dem BA-Bericht zu entnehmen ist. Die Auflage betrifft nur noch den Bereich „Altenheim“, was rechtmäßig ist. Dafür haben die Spaziergänger auch Verständnis.
Deshalb liebe Spaziergänger: Lasst es nicht zu einer erheblichen Gefährdung kommen, die ein Verbot oder Auflösung rechtfertigen würden. Tappt nicht in diese Falle!
Bedenkt, dass die Hauptaufgabe der Polizei ist, unsere Versammlung zu schützen! Dieses Schutzrecht geht seht weit, informiert Euch. Das Versammlungsrecht hat sogar Vorrang vor allgemeinem Polizeirecht!!
Ich bedanke mich bei Frau Juliane Ries – „Chefin“ und Direktionsleiterin der Polizei Bergstraße für Ihre Ausführungen und rechtmäßigen Aussagen. Sie rücken für mich persönlich Ihre Polizei wieder in ein helleres Licht.
Wir bleiben friedlich. Jetzt und in Zukunft.
Herzmenschen von Lorsch ist Mittwoch!
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