‼️⁉️ Fallstricke beim Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte für Minderjährige
"Die Krankenkassen sind verpflichtet, ausführlich über die elektronische Patientenakte (ePA) und die Widerspruchsmöglichkeit zu informieren. Allzu genau nehmen sie es mit letzterer Pflicht nicht. Über den Unterschied zwischen dem Verfahren bei bis 14-Jährigen und mindestens 15-Jährigen findet man kaum etwas. ..."https://norberthaering.de/news/epa-widerspruch-minderjaehrige/