Das "Königlich bayrische Amtsgericht" in
#Aschaffenburg reduziert das Bußgeld einer Kundgebungsteilnehmerin und
#KLARTEXT #RHEINMAIN Unterstützerin erheblich.
Ihr wurde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahren vorgeworfen, sie hätte "Druckerzeugnisse ohne ordentliches Impressum" verbreitet.
Geholfen haben Artikel 3, Artikel 5 und Artikel 8 unseres Grundgesetzes
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