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Seit Dezember gilt ein Minderungsrecht, mit dem Verbraucher leichter Zahlungen verringern können, wenn ihr Festnetz langsamer ist als vertraglich zugesichert․ Nun liegen erste Zahlen der Bundesnetzagentur vor․
Das Internet ist viel langsamer als vom Anbieter versprochen? Dann haben Kunden das Recht, ihre Monatszahlungen zu kürzen․ Die Regeln dafür hat die Bundesnetzagentur nun festgelegt․